Die Belegschaft der Mechanischen Weberei Zell AG

Bis Kriegsende am 11. November 1918 waren um die 90 Arbeiterinnen und Arbeiter in der ehemaligen „Mechanische Weberei Zell AG“, damit beschäftigt, Granaten abzudrehen.

Lina Steigert

Arbeiterin vor einer Schruppbank, Zell-Schönau AG, um 1917. (Zeller Archive DigArch UM F-223).

Dass die schräg abgeschnittene Unterschrift im Digitalisat dieses Fotos den Namen der Dargestellten rekonstruieren lässt, ist neben der erhaltenen Schenker-Chronik ein weiterer Glücksfall für uns! Und die glücklichen Zufälle häufen sich, denn Lohnbücher der Firma von den Jahren 1912 bis 1917 haben sich erhalten. Ebenso das Arbeiterverzeichnis der Firma Fessmann & Hecker GmbH & Co. KG; dort erscheint Lina Steigert nämlich auch!

Um sie kennzulernen, beginnen wir mit letzterem, denn dort wurden ihre Personalien verzeichnet: So ist Lina Steigert am 1. Februar 1894 in Basel geboren, wohnte aber zum Zeitpunkt ihrer Einstellung, den 20. August 1917, in Zell. Sie verliess die Spinnerei, in der sie als Zwirnerin eingetragen war, wieder am 20. April 1918.

Eintrag im Arbeiterbuch II, Fessmann & Hecker GmbH & Co KG.

Vorher, bereits im Jahr 1912, erscheint sie im Alter von achtzehn Jahren als Weberin im Lohnbuch der Mechanischen Weberei Zell AG . Der Anzahl der abgerechneten Tage zufolge arbeitete sie zu 50%. War sie vielleicht schon verheiratet? Möglicherweise handelt es sich im Arbeiterverzeichnis, drei Zeilen über ihrem Namen, bei „Steigert Frau Sofie“, geboren in Gersbach und ebenfalls wohnhaft in Zell , um ihre Schwiegermutter?

Frauenarbeit in der Mechanischen Weberei Zell AG

Die beiden erhaltenen Lohnbücher aus den Jahren 1912 bis 1917 geben uns konkrete Einblicke in die einzelnen Arbeitsbereiche und deren verschiedene Tätigkeiten. Sie würden uns einen Lohnspiegel nach Geschlecht und Tätigkeit ermöglichen sowie genaue Aussagen über die Einberufungswellen zum Militär und wer und wie viele nachrückten. Sie böten Stoff genug für einen eigenen Beitrag!

Stattdessen schauen wir nur die Auszählung der Anteile von Frauen und Männern an. Sie spiegelt die Arbeitsrealitäten vor und während der Kriegsjahre.

Die beschäftigten Frauen (gelb) und Männern (grau) in der Mechanischen Weberei Zell AG in Prozent. Unter den Jahren 1912–1917 sind die Personeneinträge (PE) in absoluten Zahlen pro Jahr vermerkt.

Während der ersten beiden Vorkriegsjahre bleibt der Frauenanteil bei leicht abnehmender Zahl der Lohnempfänger gleich. Im ersten Kriegsjahr erhöht sich die Zahl der Personeneinträge um 50 und der Frauenanteil steigt nur leicht an. Dies ist wohl damit zu begründen, dass zu Beginn des Krieges die regulär rekrutierten Jahrgänge von jungen Burschen eingezogen wurden. Im Lauf des Jahres 1916 reisst der Krieg Lücken in die Belegschaft: die Zahl der Personeneinträge sinkt bei gleichzeitigem Anstieg des Frauenanteils. Lohnzahlungen an männliche Beschäftigte brechen vielfach mitten im Jahr ab …

Belegschaft der Granatendreherei, Zell-Schönau AG, um 1917. (Zeller Archive DigArch UM F-221).

Nimmt man die Gruppenfotos der Belegschaften der Granatendreherei als repräsentativ an, dann waren die meisten Erwachsenen, die diese Arbeit ausführten, weiblich. Stellt man ihnen die erwachsenen Männern und männlichen Jugendlichen gegenüber, so betrug das Verhältnis zwischen den Geschlechtern zirka 40 zu 60.

Auch dazu äußert sich Eduard Schenker: „Das Arbeiterpersonal bestand nur aus kräftigen jungen Mädchen, einigen Jungen unter 17 Jahren und einigen alten, dienstunfähigen Leuten. Von allem Anfang an wurde Zweischichtenbetrieb vorgesehen, und zwar jede Schicht von ½ 7 – ½ 7 Uhr, mit einer Stunde Pause dazwischen. Die Nachtschichtarbeiter erhielten in der Pause gratis eine gute Suppe, die Frau Streif tagsüber in der Fabrik kochte; der Hafen wurde dann in einer Kochkiste warmgehalten. … Und ohne diese Suppe wäre die Durchführung der Nachtschicht eine absolute Unmöglichkeit gewesen!

Frauen im Deutschen Reich

Wirtschaftlich nötig!

Auf dem Land arbeiteten Frauen seit Menschengedenken hart und selbstverständlich mit. In den Städten allerdings, in bürgerlichem und großbürgerlichem Milieu war weibliche Erwerbsarbeit verpönt. Im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert erfuhren die Städte einen enormen Zuzug von Menschen, denn Produktionszentren entwickelten sich im Lauf von wenigen Jahren. Im Zug der Mechanisierung der Produktion entstanden neue Arbeitsfelder, die oft von beiden Geschlechtern ohne Unterschied ausgeführt werden konnten und – existenzieller Not gehorchend – wurden. Die Steigerung der Leistung zur Steigerung von Gewinnen waren ohne die Arbeit von Frauen nicht denkbar. Auch deshalb, weil die weiblichen Löhne bei gleicher bzw. vergleichbarer Tätigkeit geschlechtsspezifisch niedriger angesetzt wurden.

Zur der Zeit, auf der unser Fokus liegt, musste sich die Politik zunehmend mit ungeahnten Folgen von Frauenarbeit auseinandersetzen, die auch hier für uns sichtbar sind: Frauen wurden zunehmend selbstbewusst!

Staatspolitisch rechtlos!

Die neue Realität prallte auf eine jahrhundertelang gepflegte Ideologie. Lassen wir noch einmal P. v. Hindenburg zu Wort kommen, der die verbreitete Einstellung gegenüber Frauen vor dem Hintergrund des Krieges folgendermaßen formuliert (Brief an Reichskanzler Th. v. Bethmann-Hellweg vom 23. Nov 1916):

„Es ist auch meines Erachtens zutreffend, daß die Frauenarbeit nicht überschätzt werden darf. Fast die ganze geistige Arbeit, die schwere körperliche sowie alle eigentlich erzeugende Arbeit werden nach wie vor auf den Männern lasten – neben der ganzen Kriegführung. Es wäre gut, wenn diese Tatsache auch öffentlich deutlich zum Ausdruck gebracht würde und der weiblichen Agitation auf Gleichstellung in allen Berufen und damit natürlich auch in politischer Beziehung ein Riegel vorgeschoben würde. … Hier wird trotz der starken Widerstände durchzugreifen sein, um den familienstörenden Einfluss der weiblichen Konkurrenz auszuschalten.

Weibliche Agitation?

Im Oktober 1865 organisierte sich die deutsche Frauenbewegung im „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“ (ADF). Dieser Schritt erfolgte knapp 20 Jahre nach der Revolution von 1848/49, an der auch Frauen beteiligt gewesen waren – in eigener Sache erfolglos! Die Forderungen geben zu erkennen, welchen Zwängen Frauen ausgesetzt waren und welche Lebenschancen Frauen hatten:

Das Hauptziel war die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, der gleichberechtigte Zugang zur Erwerbsarbeit und zu Bildung. Im Einzelnen: Zugang zu Industrie- und Handelsschulen für Mädchen (Möglichkeit einer Berufsausbildung); Arbeiterinnenschutz (Verbot von Nachtarbeit, Maximalarbeitszeit, Pausenregelungen); Mutterschutz, Chancengleichheit im Beruf und gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Das Wahlrecht stand für die bürgerliche Frauenbewegung aus strategischen Gründen nicht an erster Stelle. Diese Forderungen drückte ein Mann, August Bebel, ins sog. Erfurter Parteiprogramm der 1875 gegründeten „Sozialistischen Arbeiterpartei“. Seitdem war die Emanzipation der Frauen fester Bestandteil der Sozialdemokratie in Deutschland und auch der Sozialistischen Internationalen Arbeiterbewegung.

Frauen mit Hammer und Granaten

Der Irritation gegenüber den gesellschaftspolitischen Umwälzungen und dem daraus resultierenden Gegendruck treten die direkt Betroffenen unerschrocken entgegen – auch in Zell im Wiesental! Weshalb ich darauf komme?

Belegschaft der Granatendreherei, Zell-Schönau AG, um 1917. (Zeller Archive DigArch UM F-222).

Eduard Schenker gibt eine Aufzählung von Werkzeugen, die man zum Schruppen und Abdrehen von Granaten auf Drehbänken benötigt. Dort nicht und auch nirgendwo sonst wird der Vorschlaghammer genannt.
Aber dennoch schultern mehrere Frauen diese Werkzeuge der Schwerstarbeit so selbstverständlich – auf diese Weise demonstrieren sie ihre Fähigkeit, mit aufgekrempelten Ärmeln harte Arbeit zu leisten.

In altväterlicher Art bestätigt das auch Eduard Schenker: Die Bearbeitung der 10,5 cm. Stahlgussgranate bedeutete in den ersten Arbeitsgängen schon eine ganz bedeutende Kraftleistung für die Arbeiterinnen, wog doch ein Rohling ca. 15 kg. Das Einspannen in die Schruppbänke und Abstechbänke war schwere körperliche Arbeit. Die großen Stahlspäne waren sehr scharf, das beständig in Strömen laufende Kühlwasser in Ermangelung von Seife mit scharfen Chemikalien vermischt; daher war es kein Wunder, daß die Mädchen beständig mit Wunden und Ausschlägen an den Vorderarmen zu kämpfen hatten. Verletzungen an Fingern und Händen kamen häufig vor, auch Fußverletzungen durch Herunterfallen von Arbeitsstücken. Im Allgemeinen hat sich die Arbeiterschaft vorzüglich bewährt; der gute Wille war stets vorhanden.

Deshalb fordern unsere Frauen mit freiem, selbstbewusstem Blick Gleichbehandlung und Gerechtigkeit ein – entsprechend ihrer männlichen Mitstreiter in der Arbeiterbewegung.

Vor einer Fabrik steht ein Arbeiter in Schürze mit aufgekrempelten Ärmeln. Er schultert einen Vorschlaghammer. Neben ihm steht die personifizierte Freiheit, erkennbar an der Jakobinermütze, dem Zeichen der Franz. Revolution. Ansichtskarte um 1910 (akpool GmbH, Berlin).

Die ersten modernen Wahlen in Deutschland

Kurz nach dem Waffenstillstand wurde am 9. November 1918 in Berlin die Republik ausgerufen. Kaiser Wilhelm II. wurde zur Abdankung gedrängt.
Am 30. November 1918, trat trat das Reichswahlgesetz in Hinblick auf die Wahl der verfassungsgebenden Nationalversammlung in Kraft. Darin war das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen verankert. So konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.

Aufruf zur Wahl der Nationalsversammlung, herausgegeben vom Ausschuss der Frauenverbände Deutschlands. Dez 1918 (BArch,Plak 002-004-017/Jaeger, Marta).

Nachtrag

Ein „letzter Zufallsfund“ erfolgte gerade rechtzeitig, um die Betrachtung der Lebenssituation von Frauen vor fünfundsiebzig Jahren – hier in Zell wie anderswo – abzuschliessen.

Bei der Digitalisierung von frühen Ausgaben der „Badischen Illustrierten“ vom Anfang der 50er Jahre stösst Markus Becker auf einen Beitrag von 1951.

Darin wird aufgezählt:

Ausgabe der Badischen Illustrierten vom 24. Februar 1951 (Nr. 8, 6. Jahrgang). Der vollständige Artikel ist auf der Seite „Quellen“ der Zeller Archive abrufbar. Bitte auf das Bild klicken.

– Frauen sind widerspruchslos verpflichtet, im Geschäft des Mannes mitzuarbeiten. – Frauen sind nicht berechtigt, frei über ihr Vermögen zu verfügen. Der Mann hat Verfügungsgewalt über sämtliche Konten. – Frauen sind nicht berechtigt, Kaufverträge abzuschließen. – Frauen dürfen ohne die Einwilligung des Mannes keine Arbeit aufnehmen. – Der Mann hat das Recht, über den Wohnort, die Arbeit und die Lebensumstände zu bestimmen. – Der Mann allein entscheidet über die Ausbildung der Kinder.

Ergänzende Informationen

3. Mai 1957: Der deutsche Bundestag beschließt das Gleich­berechti­gungs­gesetz.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1957-05-03-gleichberechtigungsgesetz-504286

Juni 1976: Erste Reform des Ehe- und Familienrechts.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erstes_Gesetz_zur_Reform_des_Ehe-_und_Familienrechts

Generell bietet die Seite des Deutschen Historischen Museum in Berlin „lebendiges museum online“ kurze, sehr fundierte Beiträge zur deutschen Geschichte, hier speziell zum ersten Weltkrieg und zur Frauenbewegung:
https://www.dhm.de/lemo/kapitel


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